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Dortmund: Sohn soll Vater auf der Couch erstochen haben

Dortmund: Sohn soll Vater auf der Couch erstochen haben
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Dortmund (NRW) – Früher stand Alexander Z. (49) in Kampfmontur in einem Schützengraben in der Ukraine. Mit einem Sturmgewehr in den Händen verteidigte er sein Vaterland gegen Putins Invasionsarmee. Doch den Tod fand er nicht auf dem Schlachtfeld: Es war der eigene Sohn (15), der dem Soldaten nach dem Umzug nach Dortmund ein Messer in die Brust gerammt haben soll, als der Vater auf der Couch lag.

Zwei Stiche trafen den Soldaten, bohrten sich in Lunge und Herz. Rettungskräfte kämpften vergeblich um das Leben des Familienvaters. Alexander Z. starb blutüberströmt auf der Couch. Sein Sohn Kevin, der selbst den Notruf wählte, wurde noch am Tatort festgenommen.

Lieb und höflich soll er sein, erzählen Nachbarn. BILD erfuhr aus Ermittlerkreisen: Ein Jahr vor der Tat war der Teenager zum Islam konvertiert.

Die Mordkommission geht nach BILD-Informationen davon aus, dass sich der Jugendliche radikalisiert haben könnte. Ob das ein Motiv für den mutmaßlichen Mord am eigenen Vater ist, bleibt unklar. Freunde des Teenagers berichten BILD, dass Kevin einen Koran besessen und täglich im Kinderzimmer auf einem Teppich gebetet habe. Auch eine Moschee soll er regelmäßig besucht haben.

Auf Spurensuche in dem Hochhaus im Dortmunder Stadtteil Hörde, in dem die Familie zurückgezogen lebte: Was Nachbarn dort erzählen, lässt ein weiteres Motiv zumindest denkbar erscheinen. Immer wieder soll es in der Wohnung zu Streit gekommen sein. Eine Nachbarin behauptet, dass es sogar zu häuslicher Gewalt gekommen sei.

Eine andere Nachbarin erinnert sich an den Tag der brutalen Tat: Sie hörte die Schreie von Alexander Z. „Dann war es plötzlich still“, so die Anwohnerin.

Ging Kevin Z. auf seinen Vater los, weil es erneut Streit in der Familie gab? Oder glitt der Teenager in islamistische Kreise ab und griff deshalb zum Messer? Die genauen Hintergründe der Tat ermittelt jetzt die Polizei.

Die Verteidigung des Jugendlichen hat Ali Mojab (36) übernommen. Der erfahrene Jurist sagt zu BILD: „Um eine abschließende Bewertung abgeben zu können, müssen erst die genauen Hintergründe der Tat aufgeklärt werden. Auch ist zu prüfen, ob hier durch die Alarmierung des Notrufs ein strafbefreiender Rücktritt in Betracht kommt.“

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