Berlin – Nur noch zwölf statt 14 Monate: Beim Elterngeld soll sich einiges ändern. Nach einem Referentenentwurf aus dem Familienministerium von Karin Prien (61, CDU) soll die Bezugsdauer künftig auf maximal zwölf Monate sinken. Bisher sind die Pläne allerdings noch nicht beschlossen. Die Reform hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Jetzt liegt ein Referentenentwurf aus dem Familienministerium vor, über den das Magazin „Politico“ (gehört wie BILD zu Axel Springer) berichtet.
Väter und Mütter müssen drei Monate beantragen
Künftig sollen Mutter und Vater jeweils drei Monate Elterngeld beantragen müssen, wenn das Paar den vollen Anspruch ausschöpfen will. Die übrigen sechs Monate könnten frei aufgeteilt werden. Bislang können Eltern die Bezugsmonate weitgehend frei untereinander verteilen. Immerhin: Das Elterngeld selbst soll leicht steigen. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro wachsen, der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. An den übrigen Regeln zur Berechnung soll sich nichts ändern. Mit der neuen Aufteilung will die Koalition nach eigenen Worten „mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen“. Als weiterer Hintergrund werden Einsparungen von rund 500 Millionen Euro genannt.
Familienverband redet von „Kahlschlag“
Verbände sehen die Pläne kritisch. Der Deutsche Frauenrat warnt: Vor allem Frauen würden unter den Kürzungen leiden. Der Deutsche Familienverband befürchtet einen „Kahlschlag“ und verweist auf den Kaufkraftverlust des Elterngelds seit 2007.
Was bedeutet das für ausgedehnte Reisen?
Und was bedeuten die Änderungen für Eltern, die ihre Elternzeit für einen längeren Auslandsaufenthalt nutzen – etwa für ein ausgedehntes Sabbatical in Thailand? Ein ausdrückliches Aus für solche Reisen sieht der Entwurf nicht vor. Sie dürften aber schwerer zu finanzieren sein. Denn das gemeinsame Elterngeld-Kontingent soll von 14 auf zwölf Monate sinken, und die Aufteilung zwischen den Eltern wird strenger.
Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld: Beide Eltern können zwar weiterhin gleichzeitig Elternzeit nehmen und nicht arbeiten. Das bedeutet aber nicht, dass beide in dieser Zeit auch Elterngeld erhalten. Bereits seit April 2024 können sie Basiselterngeld grundsätzlich nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen. Wer für längere Zeit ins Ausland geht, darf zudem seinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben. Damit werden lange Reisen nicht ausgeschlossen – aber schwieriger.