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Fahrer ließ Notarzt minutenlang nicht überholen: Richter knallhart

Fahrer ließ Notarzt minutenlang nicht überholen: Richter knallhart
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Augsburg – Wenn Rettungswagen oder Notarzt mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, zählt oft jede Sekunde. Doch genau das soll einen Autofahrer (36) überhaupt nicht interessiert haben. Statt Platz zu machen, nutzte er den Notfalleinsatz rücksichtslos aus – und dafür wurde er jetzt hart bestraft.

Das Amtsgericht Augsburg (Bayern) verurteilte den 36-Jährigen wegen Nötigung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro. Zudem wurde ihm der Führerschein entzogen. Einen neuen darf er frühestens in zwei Jahren beantragen.

6 Kilometer ohne Platz zu machen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war auf der B17 ein Notarztwagen mit Blaulicht und Sirene auf dem Weg zu einem Patienten. Während alle anderen – natürlich – Platz machten, soll der Angeklagte einfach weitergefahren sein. Mehr noch: Laut Gericht nutzte er die Einsatzfahrt ganz bewusst, um sich selbst freie Fahrt zu verschaffen.

Über eine Strecke von rund sechs Kilometern blieb der Mann unmittelbar vor dem Notarztwagen. Die Einsatzkräfte signalisierten ihm mit Blaulicht und Sirene, den Weg freizugeben – doch laut Anklage ignorierte er sämtliche Aufforderungen. Die Folge: Der Rettungsdienst soll rund fünf Minuten verspätet beim Patienten angekommen sein.

Richter sah zwei Straftatbestände

Weil der 36-Jährige dabei laut Gericht dennoch deutlich zu schnell unterwegs war, wertete der Richter das Verhalten nicht nur als Nötigung. Er sah auch den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens als erfüllt.

Mit dem Urteil wurde eine deutliche Botschaft gesendet: Wer einen Rettungseinsatz behindert oder eine Blaulichtfahrt missbraucht, wird empfindlich bestraft. Denn im schlimmsten Fall entscheiden Minuten über Leben und Tod. Um welchen Notfall es in diesem Fall konkret ging und ob die Verzögerung Folgen für den Patienten hatte, ist nicht bekannt. Gegen das Urteil kann der Raser noch Rechtsmittel einlegen.

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