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Urteil in Bremen sorgt für Diskussionen: Mütter bekommen auch bei Samenspende Geld vom Staat

Urteil in Bremen sorgt für Diskussionen: Mütter bekommen auch bei Samenspende Geld vom Staat
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Bremen – Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass auch sogenannte Solo-Mütter Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss haben. Als Solo-Mütter werden Frauen bezeichnet, die sich bewusst ohne Partner für ein Kind entscheiden. Häufig werden sie mithilfe einer Samenspende schwanger.

Das Geld zahlt der Staat normalerweise dann, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt. Bislang lehnten viele Behörden den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Solo-Müttern ab. Sie beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013.

Ist das Gesetz ungerecht?

Damals entschieden die Richter, dass kein Anspruch besteht, wenn sich eine Mutter für eine anonyme Samenspende entschieden hat und der Vater deshalb nicht festgestellt werden kann. Der Grundgedanke sei, dass der Staat die gezahlten Leistungen später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern könne.

Das Verwaltungsgericht Bremen hält diese Begründung inzwischen für überholt. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen seit 2018. Mit dem Samenspenderregister haben durch Samenspende gezeugte Menschen grundsätzlich das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Nach Auffassung des Gerichts gibt es damit praktisch keine anonymen Samenspenden mehr.

Allerdings bedeutet das nicht, dass man als Spender über eine zugelassene Samenbank automatisch Unterhalt zahlen muss. Nach der heutigen Rechtslage wird der Mann grundsätzlich nicht zum rechtlichen Vater und ist damit auch nicht unterhaltspflichtig.

Urteil sorgt für Streit

Im Internet wird heftig über das Urteil gestritten. Kritiker finden, Frauen hätten sich bewusst für eine Elternschaft ohne Partner entschieden und müssten deshalb auch die finanziellen Folgen tragen. Andere begrüßen das Urteil. Sie meinen, dass der Unterhaltsvorschuss dem Kind zugutekomme und Kinder durch ihre Entstehung nicht benachteiligt werden dürften. Eine der Klägerinnen sagte in der Sendung „buten un binnen“: „Es kann nicht der Gleichbehandlung Rechnung tragen, wenn die einen Kinder, die in einer Partynacht gezeugt wurden, Unterhaltsvorschuss bekommen – und mein Kind bekommt das nicht?“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Bremen kann noch Berufung einlegen, will aber zunächst die schriftliche Begründung abwarten.

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