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Antisemitismus im Schaufenster: Judenhasser muss an KZ-Gedenkstätte zahlen

Antisemitismus im Schaufenster: Judenhasser muss an KZ-Gedenkstätte zahlen
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Flensburg (Schleswig-Holstein) – Er stellte seinen Judenhass ins Schaufenster, verteidigte ihn offensiv. Auch mehr als acht Monate später bringt Hans-Velten Reisch (60) im Prozess wegen Volksverhetzung persönlich keine Entschuldigung über die Lippen, versucht, sich mit einem psychologischen Gutachten zu entlasten. Erfolglos.

Am 17. September 2025 hing in Reischs Geschäft für Gothic-Utensilien und technische Literatur ein widerliches Plakat im Fenster: „JUDEN haben hier Hausverbot!!!!“. Darunter: „Nichts persönliches (Rechtschreibfehler im Original, d. Red.), kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen.“ Vier Stunden lang war der Aushang für jeden sichtbar. Bis die Polizei kam.

Dafür klagte ihn die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Flensburg (Schleswig-Holstein) wegen Volksverhetzung an. Reisch habe Juden pauschal ausgegrenzt, sie in ihrer Gesamtheit getroffen und zum Hass angestachelt. Antisemitismus sei keine zugespitzte Ansicht, sondern ein Angriff auf Menschen und ihre Würde.

Judenhasser im Interview: „Ich bereue nichts“

Reisch hatte seine Haltung offensiv verteidigt, auch vor Kameras und gegenüber BILD-Reportern. In einem Interview sagte er: „In Deutschland sagst du ein falsches Wort und ruckzuck bist du ein Nazi. Ich stehe zu meiner Meinung, ich bereue das nicht.“ Und weiter: „Wer mich angezeigt hat, ist mit dem Krieg in Gaza einverstanden, so einfach ist das.“

Im Prozess dagegen bleibt er stumm. Über seinen Anwalt Jan Schmollich gesteht er das Unbestreitbare: „Es ist richtig, dass er von 14.45 bis 18.45 Uhr dieses Schreiben an seinem damaligen Laden angebracht hatte.“ Aber: „Es war nicht gewollt, die Gefühle der jüdischen Gemeinde zu verletzen“, so der Anwalt.

Und überhaupt sei eigentlich ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, die Red.) schuld, das mit einer Störung der Impulskontrolle einhergehe. Darüber legte der Verteidiger ein Gutachten vor, sagte, der Angeklagte hoffe aufgrund der „Krankheit“ (das ADHS tatsächlich nicht ist) auf eine milde Strafe.

Richterin sieht sich an 1933 erinnert

Richterin Damla Schenke ließ das nicht gelten: „Der Angeklagte hat gut sichtbar das Schild im Ladenlokal an der Scheibe angebracht, es sind zahlreiche Anzeigen eingegangen und die Tat ist als Volksverhetzung einzuordnen. Es fand eine Anstachelung zum Hass statt, die Verachtung wurde zum Ausdruck gebracht.“ Das Hausverbot sei eine „Erinnerung an die Boykottaufrufe von 1933“ und eine „bösartige Verächtlichmachung“.

Und ADHS ändere daran nichts. Ein Einfluss sei nicht erkennbar gewesen, das Schild sei „ein wohlüberlegter Ausdruck seiner Meinung“, am PC geschrieben und ausgedruckt.

1200 Euro an KZ-Gedenkstätte

Das Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung. Dazu 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund. Das Lager bestand Ende 1944 eineinhalb Monate. In diesen wenigen Wochen starben 300 von gut 2000 Häftlingen.

Gershom Jessen, Geschäftsführer der jüdischen Gemeinde Flensburg, zu BILD: „Ich bin zufrieden. Die Richterin hat deutlich gezeigt, wo die rote Linie verläuft. Dass er sich persönlich nicht entschuldigt oder geäußert hat, stört mich nicht. Das wäre ohnehin nicht ehrlich gewesen. Seine wahre Gesinnung hat er ja bereits mehrfach formuliert.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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