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Der Fall Luise zeigt: Auch Kinder müssen Verantwortung tragen.

Der Fall Luise zeigt: Auch Kinder müssen Verantwortung tragen.
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74 Messerstiche. 1 Kind bestialisch ermordet. Und 2 Mädchen, die nun wissen, was Schuld bedeutet. Zum ersten Mal verurteilt ein deutsches Gericht zwei Kinder.

Der Mord an Luise aus Freudenberg im Siegerland im Jahr 2023 macht bis heute fassungslos.

Luise war 12, als sie von zwei Mädchen (12 und 13 Jahre alt), die sie für ihre Freundinnen hielt, in einen Wald gelockt wurde. Eine „Überraschung“ warte auf sie.

Die Überraschung war der Tod.

Luise sollte mit einer Plastiktüte erwürgt werden. Als das nicht klappte, stachen die Mädchen auf Luise ein. Immer wieder. Dann ließen die Killer-Mädchen Luise sterbend im Wald zurück. Wer diese Details liest, vergisst sie nie wieder.

Ich denke an Luises Eltern. An die furchtbare Angst, die sie ausgestanden haben müssen, als ihre Tochter an jenem Tag nicht heimkam, bevor die schlimmsten Befürchtungen wahr wurden, als Luise am nächsten Tag tot aufgefunden wurde.

Ich stelle mir vor, wie eines der Killer-Mädchen bei Luises Eltern klingelte und die Mutter „tröstete“: Hoffentlich ist Luise nichts passiert. Dabei lag das Mädchen längst tot im Wald.

Verstörend, dass der brutale Mord auf das Konto von zwei Mädchen ging, die noch keine 14 Jahre alt waren. Eine davon angeblich Luises beste Freundin. Bestrafen konnte man die Mädchen nicht, weil sie strafunmündig waren. So ist das Gesetz in Deutschland. Aber damit wollten sich Luises Eltern nicht abfinden. Wenn schon keine Strafe erlaubt ist, sollten die Mädchen wenigstens Verantwortung übernehmen. Vor ein Gericht kommen – und wenn es ein Zivilgericht ist.

Ein Signal sollte das sein. Für dieses Signal sollten wir den Eltern dankbar sein: Es lohnt sich, für seine Überzeugung zu kämpfen.

Das Landgericht Koblenz hat jetzt ein Urteil gesprochen: Die beiden Killer-Mädchen müssen fast 145.000 Euro zahlen. Schadenersatz. Schmerzensgeld. Beerdigungskosten. Anwaltskosten. Außerdem haften sie für weitere gesundheitliche Folgen bei den Angehörigen.

Ein historisches Urteil. Denn erstmals werden in Deutschland zwei straf­unmündige Kinder in dieser Größenordnung für ein Verbrechen zivilrechtlich verantwortlich gemacht. Der Vorsitzende Richter Martin Junker hat es in seinem Urteil ungewöhnlich deutlich gesagt: Es war ein heimtückischer Mord.

Ich sage ganz offen: Ich finde das richtig. Nicht, weil Geld irgendetwas wiedergutmachen könnte. Wie soll man den Verlust eines Kindes bezahlen? Wie soll ein Gericht den leeren Platz am Esstisch beziffern? Das Kinderzimmer, aus dem nie wieder fröhliches Lachen klingt? Geburtstage, die nicht mehr gefeiert werden?

Dieses Urteil bedeutet etwas anderes, etwas sehr Wichtiges. Es sagt: Auch Minderjährige tragen Verantwortung. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Täterinnen die nötige Einsichtsfähigkeit hatten. Sie lockten Luise in einen Hinterhalt. Sie vertuschten. Sie logen. Sie handelten heimtückisch. Das war kein kindlicher Streit, keine spontane Rangelei auf dem Schulhof. Das war ein geplanter Mord.

Erschüttert hat mich beim Lesen der Urteilsbegründung ein Satz: Luise habe vor ihrem Tod „extreme Panik sowie Todesangst“ erlitten. Sie muss begriffen haben, dass ihr gerade das Schlimmste passiert. Dass Menschen, denen sie vertraute, sie töten wollten. Dass niemand kommt, um sie zu retten. Als Mutter zerreißt es mir das Herz, mir das vorzustellen.

Sicherheitsbehörden beobachten seit Jahren, dass mafiöse Gruppen immer wieder Strafunmündige für schwere Straftaten einsetzen. Weil sie keine Strafe fürchten müssen. Und: Die Gewaltkriminalität durch Kinder steigt deutlich an, in manchen Bundesländern hat sich die Zahl Tatverdächtiger unter 14 Jahren innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt.

Deshalb müssen wir endlich die unbequeme Debatte führen: Ist die Strafmündigkeit erst ab 14 noch zeitgemäß? Ich glaube immer weniger daran. In England oder den USA können auch unter 14-Jährige strafrechtlich verurteilt werden.

Dass Luises Eltern die Kraft für den Prozess hatten, nötigt mir allergrößten Respekt ab. Nach dem Mord an ihrem Kind sollten wir nicht diskutieren, ob wir über die Strafmündigkeit reden sollten. Sondern warum wir es so lange nicht getan haben.

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