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Wahlrecht für Ausländer: Linke „verlassen Boden des Grundgesetzes“

Wahlrecht für Ausländer: Linke „verlassen Boden des Grundgesetzes“
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Berlin – Die Linkspartei fordert das Wahlrecht für Ausländer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben. Dabei ist das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene zwingend an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft. Andere Parteien reagieren teils mit Entsetzen auf den Vorschlag: Die Linken verließen damit „den Boden des Grundgesetzes“.

„Dieser absurde Vorschlag zeigt, wie weit die Linkspartei von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entfernt ist: Laut unserer Verfassung wird der Deutsche Bundestag vom deutschen Volke gewählt, das ist Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings (56).

Die deutsche Staatsbürgerschaft komme mit „Rechten und Pflichten“ und nicht mit bloßem Aufenthalt. „Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes ‚Herrschaft des Volkes‘ – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind“, so Krings weiter zur WELT (gehört wie BILD zu Axel Springer). „Der Befund zu diesem Vorstoß ist ebenso klar wie alarmierend: Mit diesem Vorschlag verlässt die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes.“

Empörung auch bei der CSU. CSU-Generalsekretär Martin Huber (48) zu BILD: „Der Vorschlag der Linken ist blanker Unsinn. Wer Wahlrecht und Staatsbürgerschaft entkoppelt, entkernt unsere Demokratie.“ Die Linken machten das Wahlrecht damit „zu einer beliebigen Verfügungsmasse“ und ignorierten das Grundgesetz.

Auch Christoph Ploß (40, CDU), Tourismus-Koordinator der Bundesregierung, lehnte den Vorstoß ab, nannte ihn bei X „abenteuerlich“. Nur deutsche Staatsbürger sollten den Bundestag wählen dürfen.

Wahlrecht für Ausländer: Grüne offen

Die Linksfraktion um die Co-Vorsitzenden Heidi Reichinnek (38) und Sören Pellmann (49) argumentierte dagegen: „Obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen (...), können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen.“

Neben der CDU lehnt auch die AfD den Vorschlag als eine „linkentypische Schnapsidee“ ab. „Wer über die politischen Geschicke Deutschlands mitentscheiden will, muss deutscher Staatsbürger sein. Das ist gut und richtig so“, sagte AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner (59).

Sympathien für die Idee gibt es dagegen bei den Grünen. „Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben“, sagte die Grünen-Geschäftsführerin Filiz Polat (47) der WELT.

Grundgesetz müsste geändert werden

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1990 eindeutig: Das Wahlrecht ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Die Richter begründeten dies damit, dass laut Verfassung alle Staatsgewalt „vom Volke“ ausgehe und damit das deutsche Staatsvolk gemeint sei. Ausnahmen gibt es nur für EU-Ausländer, die auch bei uns bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen. Eine einfache Gesetzesänderung, wie sie von den Linken gefordert wird, dürfte also nicht ausreichen.

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