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Anwältin von Block-Tochter äußert sich schockiert über Übergriffigkeit von Landgericht

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Hamburg – Die Sicherstellung von Interview-Aufnahmen der „Zeit“ im Block-Prozess löst eine Welle der Empörung aus. Journalistenverbände, Juristen und die Anwältin von Entführungsopfer Klara kritisieren das Hamburger Landgericht scharf.

Die Strafkammer von Richterin Isabel Hildebrandt (56) hatte die Durchsuchung der „Zeit“-Redaktion und der Wohnung von Reporterin Anne Kunze (45) angeordnet. Es geht um die Originalaufnahmen zum Podcast „House of Block“, in dem zwei Töchter von Christina Block zu Wort kommen. Durchsucht wurde nicht: Als am Montag Staatsanwaltschaft und LKA bei der „Zeit“ erschienen, gab Kunze das Material heraus, versiegelt. Die „Zeit“ widersprach der Beschlagnahme und hat Beschwerde eingelegt.

Klara kommt in den sichergestellten Aufnahmen selbst zu Wort. Ihre Anwältin Dr. Tanja Jeney machte am Dienstag im Gerichtssaal deutlich, was das Vorgehen für ihre Mandantin bedeutet: „Meine Mandantin ist sehr erschüttert.“ Klara habe „im Vertrauen“ mit der Journalistin gesprochen und fühle sich nun elend. Das wolle sie „ausdrücklich feststellen“.

Auch Philip von der Meden (43), Nebenklagevertreter von Vater Stephan Hensel (52), übt scharfe Kritik. Zu BILD sagt er: „Das Handeln des Gerichts ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit. Das ist inakzeptabel, dass derart weitreichende Beschlüsse gegen Redaktionen und Journalisten ergehen. Das gefährdet die Institution der Pressefreiheit.“ Aus seiner Sicht enthalten die Aufnahmen keine Überraschungen. Sie bestätigten weitgehend, was bereits im Verfahren eingeführt worden sei.

Noch deutlicher wird Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (64): „Dieser Beschluss ist ein Justizskandal. Das Landgericht Hamburg hebelt den Quellenschutz mit einer Begründung aus, die sich selbst widerlegt. Das ist richterliche Willkür und ein Angriff des Staates auf die Pressefreiheit. Geradezu höhnisch ist, dass Gericht und Pressestelle von einer ‚freiwilligen‘ Herausgabe sprechen, während vor der Tür ein Durchsuchungskommando bereitstand.“

„Mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“

Die „Zeit“-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo (67) und Jochen Wegner (56) sprechen von einem Angriff auf die Pressefreiheit: „Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.“

Aktion in „Woche der Pressefreiheit“

Rückendeckung kommt von den Journalistenverbänden.

Christian Mihr (50), Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, nennt das Vorgehen einen „schweren Angriff auf die Pressefreiheit“. Recherchematerial dürfe nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden. Der Vorsitzende vom Deutschen Journalisten-Verband, Mika Beuster (47), stößt sich auch am Zeitpunkt. Die Aktion kam ausgerechnet zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit.

„Recherchematerial ist kein Beweismittellager der Justiz“, sagt Co-Chef Lars Hansen (62) von dju in Ver.di. Die Gewerkschaft fordert die ungeöffnete Rückgabe. Aber: Nach BILD-Informationen hat die Richterin das Siegel bereits öffnen lassen. Daniel Drepper (40), Vorsitzender der Netzwerk Recherche, warnt, dass ohne das Vertrauen der Gesprächspartner fehle Journalisten die Grundlage ihrer Arbeit.

Gericht verteidigt den Beschluss

Das Landgericht weist die Kritik zurück. Auf BILD-Anfrage erklärte Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen (42), die Kammer habe die besondere Bedeutung der Pressefreiheit gewürdigt und ihr „grundsätzlich“ starkes Gewicht beigemessen. Das Aufklärungsinteresse habe aus ihrer Sicht jedoch überwogen. Die Gespräche seien so kurz nach der Tat geführt worden, dass sie „ein sehr gutes Beweismittel sein könnten“, sagte sie dem NDR.

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