Bewaffnete Beamte des Hamburger Landeskriminalamts stehen vor der Haustür einer Reporterin und stellen sie vor die Wahl: Geben Sie Ihre Arbeitsunterlagen heraus – oder wir durchsuchen Ihr Zuhause. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, alles. Das ist nicht 1962. Das ist am Montag um 9 Uhr in Berlin passiert, vor dem Haus von „Zeit“-Journalistin Anne Kunze. Parallel stehen Beamte vor den Redaktionsgebäuden der „Zeit“. Sie wollen die Aufnahmen, in denen Kunze tagelang mit den Opfern der Block-Entführung gesprochen hat.
Was das bedeutet, zeigt Klara. Die jüngste Block-Tochter, selbst Entführungsopfer, hatte der Reporterin „im Vertrauen“ erzählt, was sie erlebt hat. Jetzt liegen ihre Worte bei der Justiz. „Meine Mandantin ist sehr erschüttert“, sagte ihre Anwältin. Das Mädchen fühle sich elend.
Natürlich hat der Staat ein legitimes Interesse, eine Entführung aufzuklären. Aber wer Reportern mit Durchsuchungen droht, weil sie mit Opfern gesprochen haben, hat den Kern der Pressefreiheit nicht verstanden.
Besonders irritierend ist die Begründung. Im Beschluss, der mir vorliegt, sucht die Kammer von Richterin Isabel Hildebrandt ausdrücklich nach „möglichen Vertragsunterlagen“ zwischen dem „Zeit“-Verlag und der Opfer-Familie Hensel. Auf mich wirkt das wie ein vorgeschobenes Argument. Es ist konstruiert, um eine aus meiner Sicht rechtswidrige Durchsuchung zu rechtfertigen, gegen die bereits juristisch vorgegangen wird.
Gravierender noch ist die Signalwirkung: Wer mit Journalisten spricht, kann nicht mehr darauf vertrauen, dass seine Worte vor dem Zugriff des Staates geschützt sind. Vertraulichkeit gilt nur so lange, bis ein Richter ein besonderes Aufklärungsinteresse entdeckt. Auf meine Frage, ob die Vorsitzende übergriffig gehandelt habe, erklärte Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen, das Aufklärungsinteresse habe überwogen. Einsicht? Keine Spur.
Im Gegenteil: Kunze hatte das Material nur versiegelt übergeben, damit zunächst geprüft wird, ob der Zugriff überhaupt rechtmäßig ist. Nach BILD-Informationen hat Richterin Hildebrandt das Siegel bereits öffnen lassen und will die Aufnahmen auswerten lassen. Die Prüfung durch eine höhere Instanz wartet sie nicht ab.
Die Kammer argumentiert, eine Enttarnung von Informanten drohe nicht, die Gesprächspartner seien ja bekannt. Das halte ich für realitätsfremd. Pressefreiheit schützt nicht nur anonyme Quellen. Sie schützt das Vertrauen zwischen Reportern und allen, die mit ihnen sprechen. Wer daran rüttelt, beschädigt die freie Berichterstattung insgesamt.
Die Frage ist nicht, ob die Aufnahmen im Block-Verfahren hilfreich sein könnten. Die Frage ist, welchen Preis ein Rechtsstaat dafür zahlen will. Wenn Reporter fürchten müssen, dass wegen veröffentlichter Interviews Redaktionen und Wohnungen ins Visier geraten, werden Quellen schweigen. Und dann verliert nicht die Presse, sondern die Öffentlichkeit.
Gerade Sie, Frau Hildebrandt, sollten das wissen!