Berlin – Dürfen Lehrer einen gewalttätigen Schüler festhalten? Dürfen sie eingreifen, wenn Kinder aufeinander losgehen, fremdes Eigentum zerstören oder andere massiv am Unterricht hindern? Genau darüber wird derzeit in Dänemark diskutiert. Die Regierung in Kopenhagen will Lehrkräften mehr Rechtssicherheit geben. Künftig sollen Lehrer in bestimmten Ausnahmesituationen körperlich eingreifen dürfen, etwa um Schüler festzuhalten, sie aus dem Klassenraum zu führen oder gefährliche Situationen zu beenden.
Auf den ersten Blick klingt der dänische Vorstoß wie eine Revolution für den Schulalltag. Doch gilt Vergleichbares in Deutschland womöglich längst? Davon ist der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, überzeugt.
Welche Regeln in Deutschland greifen
„Lehrkräfte müssen nicht tatenlos zuschauen. Sie dürfen schon jetzt eingreifen, wenn Gefahr im Verzug ist“, sagt Düll zu BILD. „Wer Schüler, Kollegen oder sich selbst vor Gewalt schützen muss, kann sich auf Notwehr und Nothilfe berufen. Das gilt für Lehrkräfte genauso wie für jeden anderen Bürger.“
Anders als in Dänemark gibt es in Deutschland zwar kein eigenes Gesetz, das Lehrern ausdrücklich das Festhalten oder Wegführen von Schülern erlaubt. Lehrer können sich aber auf ihre Aufsichtspflicht sowie auf Notwehr und Nothilfe berufen. Eingriffe müssen dabei notwendig und verhältnismäßig sein. Das erklärt auch Schulrechtler Stephan Rademacher im Deutschen Schulportal.
Was Lehrer in Deutschland dürfen
► Ein Schüler greift einen Lehrer an: Dann darf sich der Lehrer wehren. Nach Ansicht des Deutschen Lehrerverbands müssen Lehrkräfte Gewalt gegen sich selbst nicht hinnehmen.
► Ein Schüler verprügelt einen Mitschüler: Lehrer dürfen einschreiten, um die Beteiligten zu trennen und weitere Verletzungen zu verhindern. Ihre Aufsichtspflicht verlangt sogar, dass sie Gefahren von Schülern abwenden.
► Ein Schüler randaliert oder zerstört Gegenstände: Auch hier dürfen Lehrkräfte eingreifen, um weiteren Schaden zu verhindern. Je nach Schwere des Vorfalls drohen pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
► Ein Schüler stört massiv den Unterricht: Hier wird die Rechtslage komplizierter. Körperliche Eingriffe sind nicht schon deshalb erlaubt, weil ein Schüler laut ist oder den Unterricht nervt. Wird es gefährlich oder stört ein Schüler massiv, dürfen Lehrer auf Grundlage ihrer Aufsichtspflicht einschreiten.
Lage an deutschen Schulen teils dramatisch
Düll verweist zugleich auf zunehmende Probleme an einzelnen Schulen: „An einzelnen Schulen erleben wir leider neben verbalen Angriffen zunehmend auch körperliche Gewalt.“ Trotzdem sagt er: „Die rechtliche Lage in Deutschland ist grundsätzlich ausreichend. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte bereits in der Ausbildung und später in den Kollegien rechtssicher lernen, was erlaubt ist und was nicht. Zudem darf man darauf vertrauen, dass Lehrer als Pädagogen nicht willkürlich handeln.“
Dabei zieht der Verbandspräsident eine klare Grenze: „Es gibt kein Züchtigungsrecht und keine Freiheitsberaubung. Gleichzeitig darf niemand erwarten, dass Lehrkräfte tatenlos zusehen, wenn Menschen gefährdet werden.“ Wer fremdes Eigentum beschädigt, andere verletzt, Mitschüler massiv am Unterricht hindert oder sich und andere gefährdet, müsse mit Konsequenzen rechnen.
Senatorin hat klare Meinung
Auch Hamburgs Bildungssenatorin Ksenija Bekeris lehnt weitergehende Befugnisse ab. Zu BILD sagt sie: „Gewalt provoziert Gegengewalt – auch an Schulen. Eine Eskalationskette muss unterbrochen, nicht fortgeführt werden. Nur Gewaltprävention und Aufarbeiten von Gewaltvorfällen sind zielführend, dann aber konsequent und mit allen schon jetzt zur Verfügung stehenden Maßnahmen, pädagogisch und polizeilich, wo nötig.“
Statt neuer Gesetze setzt auch Düll auf bessere Vorbereitung der Lehrkräfte: „Wir fordern Schulungen zum rechtssicheren Handeln in Gewalt- und Krisensituationen. Wer handeln will, muss wissen, was schon jetzt geht, und sich trauen, das Notwendige zu tun, ob als Lehrer oder Schulleiter. Das ist Verantwortung für Kinder und Jugendliche.“
Das sagen BILD-Leser über die Debatte:
Markus Slawik schreibt: „Wenn ich das schon lese, rollt es mir die Fußnägel auf. Anstatt dass man sich die Gründe für diese Entwicklung ansieht und hinterfragt, wo denn diese Gewaltbereitschaft herkommt, diskutiert man darüber, ob ein Pädagoge Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen anwenden darf. Geht’s noch? Was sendet das für ein Signal? Gewalt führt zu Gegengewalt. Das sollten die obigen doch eigentlich wissen … Echt krass, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt!!“
Gabriela Renneke denkt: „Ich finde es schlimm, dass überhaupt so ein Gesetz geschaffen werden muss! Da es hier nicht um Schläge geht, sondern um ein Festhalten des Schülers, finde ich es völlig okay, Lehrer müssen sich definitiv nicht alles gefallen lassen, aber zu körperlicher Gewalt sage ich definitiv nein! Die Problematik von gewaltbereiten Kindern fängt oft schon im Elternhaus an. Beide Elternteile müssen arbeiten, die Kinder sind viel auf sich alleine gestellt und bekommen, wenn sie sich daneben benehmen, Aufmerksamkeit, wenn auch die falsche! Sie werden ja nicht gewaltbereit geboren!“
Gerhard Kaupert ist ganz klar: „Man muss durchaus mal härter durchgreifen, die machen heutzutage mit einem, was sie wollen. Bei uns hat’s früher auch im Karton gerappelt, wenn’s sein musste, geschadet hat’s nicht. Im Gegenteil, wir trauten uns, es nicht mal zuhause zu erzählen, dann hätte noch mal ein anderer Wind gepfiffen.“
Hans-Jürgen Schütte widerspricht: „Wir haben genug Gewalt an den Schulen. Besser ist es, die Lehrer so auszubilden, dass körperliche oder andere Strafen nicht erforderlich sind.“
Danny Schrödel berichtet aus eigener Erfahrung: „Ich bin 41 Jahre alt und habe von meinem Klassenlehrer auch mal einen in den Nacken bekommen oder wurde mit einem schweren Schlüsselbund beworfen. Was soll ich sagen? Ich hatte es verdient und es hat mir nicht geschadet. Im Gegenteil, die strengen Lehrer haben mir meine Grenzen aufgezeigt und ich bin Ihnen sehr dankbar.“