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Prozess in Dresden: Pädokrimineller betäubte Opfer mit Chloroform-Maske

Prozess in Dresden: Pädokrimineller betäubte Opfer mit Chloroform-Maske
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Dresden – Auf dem Weg in den Gerichtssaal verbirgt Daniel H. (55) sein Gesicht unter einer Kapuze. Seine drei Opfer werden dieses Gesicht wohl nie vergessen können. Es gehört zu dem Mann, der ihnen über Jahre unvorstellbares Leid zufügte.

24 lange Prozesstage wurde gegen Daniel H. verhandelt, dann fiel das Urteil am Landgericht: Der Fassadenbauer, der auch als DJ unterwegs war, wurde u. a. wegen schweren Kindesmissbrauchs, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt. In über 30 Fällen verging sich H. zwischen 2013 und 2025 an drei Mädchen. Seine Opfer waren drei, neun und 16 Jahre alt. H. betäubte sie mit Chloroform und filmte die Taten, die er dem Richter später auch gestand.

H. tarnte sich als Helfer

Für H. ist es das Ende eines Doppellebens: Niemand im Umfeld des DJs hatte von den schrecklichen Taten gewusst. In seinem Wohnort Heidenau (Sachsen) war der Pädokriminelle als fürsorglicher Vater und Ehemann bekannt. Erst 2025 fasste eine damals Elfjährige den Mut, von dem Missbrauch zu erzählen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Festplatten sichergestellt. Auf ihnen fanden die Ermittler Videos, die H. beim Missbrauch der Mädchen zeigten. Um seine Opfer völlig wehrlos zu machen, baute der Sachse sogar zwei Masken, unter die er das Chloroform tropfte. „Die Mädchen waren völlig sediert. Dem Angeklagten war die Gefährlichkeit bewusst, aber er wollte sie nicht töten – er wollte sie schließlich als Opfer erhalten“, sagte Richter Andreas Ziegel in der Urteilsbegründung.

Entscheidung über Sicherheitsverwahrung vertagt

Den Kontakt zu den Mädchen knüpfte H. laut Gericht über die Eltern, die er kannte. Er bot sich unter anderem als Hausaufgabenhilfe an. Einer 16-Jährigen mit einer geistigen und körperlichen Behinderung machte H. auf besonders perfide Weise Angst: Er log der verängstigten Jugendlichen vor, eine Frau Berger vom Jugendamt habe ihm den Auftrag erteilt, ihr bestimmte Praktiken zu lehren. Mit der Freiheitsstrafe von 14 Jahren schöpfte das Gericht das Strafmaß fast vollständig aus. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung ist nicht vom Tisch: Darüber soll am Ende der Haftzeit entschieden werden.

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