Verden (Niedersachsen) – Über ein Jahr nach dem Prozessbeginn gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (67) könnte heute das Urteil fallen. Geht es nach dem Willen der Anklage, muss Klette für sehr lange Zeit ins Gefängnis.
Seit März 2025 steht die Ex-Terroristin vor Gericht. Für den Prozess wurde extra eine ehemalige Reithalle in Verden zum hochsicheren Gerichtssaal umgebaut. Klette lebte über 30 Jahre im Untergrund, im Februar 2024 wurde die meistgesuchte Frau Deutschlands in ihrer Wohnung in Berlin festgenommen. Ermittler fanden Waffen, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Gold und 240.000 Euro. Bargeld, das mutmaßlich Beute der Raubüberfälle ist, derentwegen Klette vor Gericht steht.
Anklage wegen Raubüberfällen
Laut Anklage soll die RAF-Rentnerin mit ihren Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (72) zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Letztlich wurden im Prozess acht Überfälle verhandelt, bei denen das Trio insgesamt über zwei Millionen Euro erbeutet haben soll. Staub und Garweg sind noch auf der Flucht.
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Die Verteidigung fordert die Freilassung Klettes, da es keine Beweise für ihre Beteiligung an den Überfällen geben soll. Einzig der Verstoß gegen das Waffengesetz könne geahndet werden – mit einer Bewährungsstrafe. Das Urteil könnte sich aber verzögern, da die Verteidigung die Anhörung weiterer Zeugen beantragt hat. Die Aussagen sollen beweisen, dass das bei Klette gefundene Geld nicht aus den Raubzügen stammt.
Die Verteidigung will auch beweisen, dass Klettes Komplize Staub nichts mit den Straftaten zu tun hat. Die Staatsanwaltschaft hatte Bilder von Staub vorgelegt, die beweisen sollen, dass der Mann sich in Klettes Wohnung aufhielt und Autos kaufte, die bei den Überfällen benutzt wurden. Die Verteidigung will einen Bildvergleich mit alten Fotos, der zeigen soll, dass es sich bei dem Mann nicht um Staub handelt – niemand wisse, wie er jetzt aussieht.
Bei einem Überfall in Stuhr bei Bremen im Juni 2015 schossen drei Maskierte auf einen Geldtransporter, gelangten aber nicht ins Fahrzeug. Der Überfall wurde als versuchter Mord gewertet. Das Gericht stellte diese Bewertung im Laufe des Prozesses infrage. Der Richter teilte mit, dass die Tat wohl nicht in dieser Schwere bewertet wird. Das Urteil könnte, wenn das Gericht die neuen Anträge der Verteidigung ablehnt, um 10.30 Uhr fallen.