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Prozess um Prämien: VW fordert von treuen Mitarbeitern Tausende Euro

Prozess um Prämien: VW fordert von treuen Mitarbeitern Tausende Euro
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Wolfsburg (Niedersachsen) – Haben jetzt ausgerechnet die treuesten Mitarbeiter des angeschlagenen Konzerns das Nachsehen? Mehrere von ihnen klagen gegen VW, weil sie die Prämien für ihre jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit zurückzahlen sollen.

Vor dem Landesarbeitsgericht von Niedersachsen in Hannover geht es am Freitag um Gratifikationen zum 25. und 35. Betriebsjubiläum, die Volkswagen von den Mitarbeitern zurückfordert. Auslöser des Rechtsstreits ist eine am 21. Januar 2025 unterzeichnete Neufassung des Manteltarifvertrags, die rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft trat. Darin gibt es keine Regelung zu den Treueprämien mehr. Und in den zeitgleich unterschriebenen Entgelttarifverträgen wurden niedrigere Jubiläumssonderzahlungen vorsehen.

VW will vier- bis fünfstellige Beträge zurück

Im Dezember 2024 hatte die Volkswagen AG mit Sitz in Wolfsburg aber noch Jubiläumsgeld an Arbeitnehmer, die im Januar 1990 oder Januar 2000 angestellt wurden, nach dem alten Tarif ausgezahlt. Das Landesarbeitsgericht: „Die VW AG teilte den Klägern nach Auszahlung der nach alter Regelung berechneten Jubiläumsgratifikation mit, dass sich diese nach der Neuregelung richte und die Differenz an sie zurückgezahlt werden müsse.“ Dabei ging es um teilweise mehr als 10.000 Euro.

Einige Kläger kamen der Aufforderung nach, verlangten dann aber die Wiederauszahlung. Mitarbeiter, die am 1. Januar 1990 oder 2000 eingestellt wurden, bekamen bereits vor dem Arbeitsgericht Braunschweig Recht. Kollegen, die zwischen dem 2. und 21. Januar der betreffenden Jahre ins Unternehmen kamen, gingen allerdings leer aus. Dagegen richtet sich ihre Berufung vor dem LAG. Ihr Vorwurf: Der Konzern wolle auf Kosten langjähriger Mitarbeiter Millionen einsparen. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

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