Aschaffenburg – Trotz einer einschlägigen Vorstrafe und jahrelanger Haft gelang es Florian B. (23), nach seiner Entlassung erneut Kontakt zu Kindern aufzubauen. Nun verurteilte ihn das Landgericht Aschaffenburg wegen weiterer schwerer Sexualstraftaten zu elf Jahren Haft. Zudem behielt sich die Kammer die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.
Der Fall wirft auch Fragen zum Umgang der Justiz mit dem mehrfach verurteilten Täter auf. Während seiner Haft in der Jugendanstalt Hameln erhielt Florian B. unbegleiteten Ausgang und Zugang zu einem Mobiltelefon. Nach Gerichtsangaben suchte er bereits damals im Internet nach Inhalten, die seine sexuelle Neigung zu Kindern widerspiegelten. Dennoch sah ein Gutachter keine akute Rückfallgefahr. Im Februar 2025 wurde er entlassen.
Florian B. missbrauchte einen Jungen (12)
Kurz darauf knüpfte der 23-Jährige Kontakt zu einer Familie aus Aschaffenburg (Bayern). Er gewann ihr Vertrauen, durfte beim zwölfjährigen Sohn übernachten und missbrauchte den Jungen nach den Feststellungen des Gerichts sexuell. Im Prozess erklärte Florian B. unter anderem: „Mir wurde in der JVA ja geraten, Freundschaften aufzubauen.“ Auch seinem ambulanten Therapeuten an der Sexualambulanz Würzburg habe er von seinen Kontakten zur Familie berichtet.
In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt am Mittwoch: „Es wurde ihm leichtgemacht.“ Zugleich stellte er klar: „Aber er ist der Täter, er hat die Kinder missbraucht.“
Weiteres Opfer über TikTok
Nachdem die Familie den Kontakt abgebrochen hatte, suchte sich Florian B. laut Urteil über TikTok ein weiteres Opfer. Ein elfjähriger Junge aus Sachsen-Anhalt wurde demnach in die Taten einbezogen. Der psychiatrische Sachverständige beschrieb die sexuelle Neigung des Angeklagten als dauerhaft und sprach von einer schweren psychischen Störung. Gleichzeitig habe Florian B. seine Taten planvoll und zielgerichtet vorbereitet.
Richter Karsten Krebs betonte bei der Urteilsbegründung, die bisherigen Maßnahmen hätten keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten sei „enorm“. Zudem verfüge er über die Fähigkeit, Fachleute über seinen tatsächlichen Zustand zu täuschen.
In seinem letzten Wort wandte sich Florian B. an die Betroffenen: „Ich schäme mich. Ich habe es nicht ertragen, hier die Videos anzuschauen, die mir vor einem Jahr noch gefallen haben.“ Er kündigte an, künftig notfalls auch mit Medikamenten gegen seine sexuellen Impulse vorgehen zu wollen.