Augsburg/Kempten (Bayern) – Der US-Amerikaner Troy B. (33) aus Michigan stieß im Juni 2023 zwei junge Touristinnen aus Asien beim Schloss Neuschwanstein einen 50 Meter tiefen Abhang hinab. Die 21-jährige Studentin Eva L. starb, ihre Freundin Kelsey C. überlebte verletzt. Zuvor hatte der Mann die Getötete vergewaltigt und gewürgt. Das Landgericht Kempten verurteilte den Killer zu lebenslanger Haft. Jetzt wehrt sich B. gegen eine mögliche Ausweisung aus Deutschland. Denn in der Heimat könnte ihm die Todesstrafe drohen.
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu hatte einen Ausweisungsbescheid gegen den verurteilten Mörder erlassen. Doch der 33-Jährige akzeptiert das nicht. Er reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg (Bayern) ein.
Im Falle der Abschiebung drohte die Todesstrafe
Seine Begründung: Bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten drohe ihm ein weiterer Prozess wegen derselben Tat. In diesem Fall sei sogar die Todesstrafe nicht ausgeschlossen. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts könnte es in dem Verfahren Ende des Jahres einen Verhandlungstermin geben.
Konkret steht eine Abschiebung des Mannes in absehbarer Zukunft allerdings gar nicht an. Troy B. verbüßt vorläufig seine Gefängnisstrafe regulär in Bayern. Es gebe derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. „Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv.“ Seitens der Verteidigung des US-Amerikaners gab es zunächst keine Stellungnahme zu der Klage.
Haftentlassung erst in Jahrzehnten möglich
Üblicherweise kommt bei zu lebenslanger Haft verurteilten Mördern erst nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung in Betracht. Im Fall des Amerikaners ist dies allerdings nur schwer möglich. Denn die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, um dies zu verhindern. „Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
In solchen Fällen ist unklar, wie lange ein Mörder im Gefängnis bleiben muss. Es ist Sache der Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts, dies später zu prüfen. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil ist es nicht unüblich, dass der Verurteilte 20 bis 25 Jahre im Gefängnis bleiben muss.
Die Tat erschütterte die Welt
Im Fall des Neuschwanstein-Mörders könnte es also sein, dass der Vollzug des Ausweisungsbescheides erst in etwa zwei Jahrzehnten ansteht. Troy B. und seine beiden Opfer waren als Urlauber zur Besichtigung des bekannten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Die drei kannten sich nicht und trafen sich im Juni 2023 zunächst zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss. Kurz darauf kam es in der Nähe zu der widerlichen Tat.