Ulm (Baden-Württemberg) – Er wollte töten, um seinen Frust loszuwerden. Immer wieder stach er dafür einem Mediamarkt-Mitarbeiter das Messer in den Kopf.
Wegen versuchten Mordes muss sich Flüchtling Mahmud I. (30) am Landgericht Ulm (Baden-Württemberg) verantworten. Der Eritreer hat gestanden, am 14. Januar bei dem Elektronikhändler in Ulm mit fanatischem Tötungswillen auf einen Verkäufer (25) eingestochen zu haben.
Laut Anklage näherte sich Mahmud I. dem Verkäufer Samuel L. (25) von hinten, stach ihm mit einem 20 cm langen Küchenmesser in die rechte Flanke – dann in die Schläfe, zweimal in den Bauch und wieder in den Kopf. Der Angestellte ging zu Boden, hielt die Hände schützend vors Gesicht. Während sich unter ihm eine Blutlache bildete, stach der Täter auf zwei Kollegen ein, verletzte auch sie.
Angeklagter sticht 15-mal mit Messer zu
Staatsanwalt Rainer Rackel: „Nun wandte sich der Angeklagte wieder Samuel L. zu, bohrte ihm das Messer zweimal in den Kopf. Weil die Spitze inzwischen verbogen war, konnte er das Messer nicht mehr tief in den Kopf rammen.“ Achtmal versuchte Mahmud I. noch, das Küchenmesser weit in den Körper des MediaMarkt-Angestellten zu treiben. Der Staatsanwalt: „Der Angeklagte dachte, sein Opfer werde bald verbluten, und flüchtete.“ Auf der Straße wurde Mahmud I. von zwei Polizisten niedergeschossen.
Warum traf es einen MediaMarkt-Verkäufer? Staatsanwalt Rackel: „Der Angeklagte hatte mit Mobilfunkverkäufern schlechte Erfahrungen gemacht. Es war ihm gleichgültig, an welchem Verkäufer er seine Wut abreagiert.“
Wegen Gewaltdelikt vorbestraft
Der Flüchtling (seit 2017 in Deutschland) hatte erst im Dezember 2025 eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung abgesessen. In seiner Asylunterkunft in Neu-Ulm (Bayern) stach er mit einer zerbrochenen Glasflasche auf einen Mitbewohner (21) ein.
Angeklagter gesteht alles
Mahmud I.s Verteidiger erklärte: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe vollumfänglich ein. Er stellt die Mordmerkmale nicht in Abrede. Er schämt sich für die Tat, sie ist unentschuldbar.“ Verkäufer Samuel L. musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden, lag 12 Tage im künstlichen Koma.
Das Gericht will sein Urteil am 12. August verkünden. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung.