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Trotz Urteil: Marine Le Pen tritt bei Präsidentschaftswahl an

Trotz Urteil: Marine Le Pen tritt bei Präsidentschaftswahl an
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Paris (Frankreich) – Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will trotz des Berufungsurteils gegen sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten. Das kündigte die 57-Jährige am Dienstagabend an. Zuvor hatte Le Pen ihre Unschuld beteuert und angekündigt, gegen das Berufungsurteil vor den Cour de Cassation, das höchste französische Strafgericht, zu ziehen.

Am Dienstag hatte ein Berufungsgericht in Paris das Urteil gegen Le Pen im sogenannten Scheinbeschäftigungsprozess verkündet. Die Chefin des Rassemblement National wurde wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr soll sie unter elektronischer Fußfessel verbüßen. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Auch ihre Partei muss eine Geldstrafe von zwei Millionen Euro zahlen, eine weitere Million Euro wurde eingezogen.

Besonders wichtig für Le Pens politische Zukunft war die Entscheidung über ihre Wählbarkeit. Das Gericht entzog ihr das passive Wahlrecht für 45 Monate, setzte davon jedoch 30 Monate zur Bewährung aus. Da das verbleibende 15-monatige Wahlverbot nach derzeitigem Stand noch vor der Präsidentschaftswahl 2027 endet, kann Le Pen voraussichtlich doch kandidieren.

Der Rechtsstreit geht weiter

Ob das Urteil endgültig Bestand haben wird, ist allerdings noch offen. Le Pen kündigte unmittelbar nach der Entscheidung an, den Fall vor das höchste französische Strafgericht zu bringen. Auch die Generalstaatsanwältin am Pariser Berufungsgericht, Marie-Suzanne Le Quéau, lässt offen, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorgehen wird. Sie erklärte, sie werde in der kommenden Woche entscheiden, ob der Fall ebenfalls vor das höchste französische Strafgericht, gebracht wird. Zunächst müsse das 339 Seiten lange Urteil ausgewertet werden. Die Frist für eine Anfechtung läuft bis zum 20. Juli. Le Quéau betonte zudem, das Gericht sei den Anträgen der Staatsanwaltschaft bei den Schuldsprüchen gefolgt. Bei der Höhe der Strafen habe das Gericht jedoch mehr Milde walten lassen als von der Anklage gefordert. Sollte der Cour de Cassation den Fall annehmen, wird eine Entscheidung voraussichtlich gegen Ende des Jahres erwartet.

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